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Narrenzunft Ofterdingen 1997 e.V.
Verhaltensmaßregelungen
Anlage zur Vereinsordnung
Gilt für ALLE Vereinsmitglieder!!!
» Am Umzug nicht teilnehmen trotz Anwesenheit:
(Ausnahme nach Absprache mit dem/ der Zunftmeister/ in möglich)
à zwei Veranstaltungen Sperre und eine Verwarnung
» Verhalten bei Umzügen:
Mit Zuschauern bei Umzügen und anderen Fasnetsveranstaltungen ist so umzugehen, dass niemand
verletzt, noch Kleidungsstücke mutwillig beschädigt werden.
à zwei Veranstaltungen Sperre und eine Abmahnung
» Verlust der eigenen Kontrolle (z.B. unter Alkoholeinfluss,…):
à zwei Veranstaltungen Sperre und eine Verwarnung
» Schlägerei:
à Das Strafmaß wird nach einer Anhörung durch den Vereinsausschuss festgelegt.
» Aufstellungsplatz:
Jedes Mitglied hat die Pflicht rechtzeitig am Aufstellungsplatz zu sein und nicht erst in den laufenden
Umzug mit einzusteigen.
à eine Verwarnung
» Nicht- Wahrnehmung seiner Arbeits- & Putzschichten, sowie Nicht- Teilnahme an den Tanzproben:
Jedes Mitglied hat die Pflicht seine Arbeits- und Putzschichten wahrzunehmen und gegebenenfalls
eigenständig nach Ersatz zu suchen und sich bei dem/ der Zunftmeister/ in rechtzeitig abzumelden. Die
Tanzproben sind ebenfalls Pflichtveranstaltungen für die entsprechenden Mitglieder
Ausnahmeregelungen werden durch den Vereinsausschuss gesondert entschieden).
à eine Abmahnung
» Verhaltensregeln während und nach Veranstaltungen:
Jeder Hästräger hat sich zivilisiert zu verhalten; unangenehmes Auffallen, wie z.B. Schlägerei im Häs,
Verlust der eigenen Kontrolle durch Alkohol, Provokation anderer Narrenzunftmitglieder, üble Nachrede über andere Zünfte,… werden mit Verhaltensmaßregelungen des Vorstandes geahndet.
» Verwarnungen und Abmahnungen werden schriftlich festgehalten
» Zwei Verwarnungen bewirken eine Abmahnung
» Zwei Abmahnungen haben den Ausschluss aus der Narrenzunft zur Folge
» Jedes verwarnte bzw. abgemahnte Mitglied hat das Recht auf eine Anhörung vor dem Vereinsausschuss zu verlangen
» Abbau der Verwarnungen:
- Nach mind. Einem vollen straffreien Geschäftsjahr verfällt eine Verwarnung
- Abmahnungen können NICHT abgebaut werden