Narrenzunft Ofterdingen 1997 e. V.


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Verhaltensregelungen

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Narrenzunft Ofterdingen 1997 e.V.
Verhaltensmaßregelungen

Anlage zur Vereinsordnung
Gilt für ALLE Vereinsmitglieder!!!


» Am Umzug nicht teilnehmen trotz Anwesenheit:
(Ausnahme nach Absprache mit dem/ der Zunftmeister/ in möglich)

à zwei Veranstaltungen Sperre und eine Verwarnung

» Verhalten bei Umzügen:
Mit Zuschauern bei Umzügen und anderen Fasnetsveranstaltungen ist so umzugehen, dass niemand
verletzt, noch Kleidungsstücke mutwillig beschädigt werden.

à zwei Veranstaltungen Sperre und eine Abmahnung

» Verlust der eigenen Kontrolle (z.B. unter Alkoholeinfluss,…):

à zwei Veranstaltungen Sperre und eine Verwarnung

» Schlägerei:

à Das Strafmaß wird nach einer Anhörung durch den Vereinsausschuss festgelegt.

» Aufstellungsplatz:
Jedes Mitglied hat die Pflicht rechtzeitig am Aufstellungsplatz zu sein und nicht erst in den laufenden
Umzug mit einzusteigen.

à eine Verwarnung

» Nicht- Wahrnehmung seiner Arbeits- & Putzschichten, sowie Nicht- Teilnahme an den Tanzproben:
Jedes Mitglied hat die Pflicht seine Arbeits- und Putzschichten wahrzunehmen und gegebenenfalls
eigenständig nach Ersatz zu suchen und sich bei dem/ der Zunftmeister/ in rechtzeitig abzumelden. Die
Tanzproben sind ebenfalls Pflichtveranstaltungen für die entsprechenden Mitglieder
Ausnahmeregelungen werden durch den Vereinsausschuss gesondert entschieden).

à eine Abmahnung

» Verhaltensregeln während und nach Veranstaltungen:
Jeder Hästräger hat sich zivilisiert zu verhalten; unangenehmes Auffallen, wie z.B. Schlägerei im Häs,
Verlust der eigenen Kontrolle durch Alkohol, Provokation anderer Narrenzunftmitglieder, üble Nachrede über andere Zünfte,… werden mit Verhaltensmaßregelungen des Vorstandes geahndet.

» Verwarnungen und Abmahnungen werden schriftlich festgehalten

» Zwei Verwarnungen bewirken eine Abmahnung

» Zwei Abmahnungen haben den Ausschluss aus der Narrenzunft zur Folge

» Jedes verwarnte bzw. abgemahnte Mitglied hat das Recht auf eine Anhörung vor dem Vereinsausschuss zu verlangen

» Abbau der Verwarnungen:
- Nach mind. Einem vollen straffreien Geschäftsjahr verfällt eine Verwarnung
- Abmahnungen können
NICHT abgebaut werden

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